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1. Grundsätze

1.1 Präambel

Die Institutionen beteiligen sich an einem gemeinnützigen Zusammenschluss von interessierten sozialpädagogischen Institutionen mit dem Ziel, ein pädagogisches Zielerreichungsinstrument und verschiedene psychometrische Testverfahren über ein Computerprogramm zu nutzen und die dabei gewonnen Daten einerseits zur institutionsinternen Qualitätssicherung und andererseits für wissenschaftliche Auswertungen und Publikationen sowie für fachpolitische Stellungnahme zur Verfügung zu stellen und durch eine externe Stelle evaluieren zu lassen.

Ziel ist es, den Verlauf der pädagogischen Massnahmen praxisnah abbilden und ihre Ergebnisse effektiv und ökonomisch dokumentieren zu können und dabei die Partizipation der betreuten Heranwachsenden am pädagogischen Prozess zu fördern. Das vorgelegte Konzept bezweckt einerseits die Steuerung und Beschreibung einzelner pädagogischer Verläufe und andererseits auch explizit die Qualitätssicherung der einzelnen teilnehmenden Institutionen und der Ausarbeitung von fachpolitischen Stellungnahmen über alle teilnehmenden Institutionen hinweg zu dienen.

Das Computerprogramm ermöglicht hierfür eine sofortige Einsicht in die Verläufe der einzelnen Jugendlichen. Die Ergebnisse jeder/s Jugendlichen können sofort ausgedruckt werden und können zur Hilfeplanung, z. B. bei Standortbestimmungen, herangezogen werden. Des Weiteren erhält jede teilnehmende Institution jährlich einen ausführlichen Bericht zur Ergebnisqualität mit einer separaten Auswertung über alle Jugendlichen, für die in diesem Kalenderjahr Ziele definiert und evaluiert wurden.

1.2 Kooperationsstruktur

Der Zusammenschluss der sozial-pädagogischen Institutionen wird als eine eigenständige Arbeitsgruppe der Fachstelle Integras geführt. Die Arbeitsgruppe EQUALS fungiert selbständig und sämtliche Treffen werden über die Fachstelle Integras organisiert. Im Rahmen dieser Treffen werden die Aufträge an die UPK Basel Klinik für Kinder und Jugendliche (UPKKJ) zur Auswertung der erhobenen Daten, zur Berichtslegung sowie zur allfälligen Optimierung des Computerprogramms bzw. die Auswahl und Adaptation der verwendeten psychometrischen Instrumente spezifiziert (die genehmigten Protokolle der Sitzungen sind hierfür relevant). Um die Kooperationsstruktur möglichst ökonomisch und schnell handlungsfähig zu halten, wird aus Vertretern der teilnehmenden Institutionen eine Begleitruppe gebildet. 

1.3 Begleitgruppe

Die Steuerung des Projektes, d.h. Festlegung der Ziele, der fachpolitischen Stellungnahmen und Planung des Projektes, wird von VertreterInnen aus der Reihe der teilnehmenden Institutionen begleitet. MitarbeiterInnen der Fachstelle Integras sowie die MitarbeiterInnen der UPKKJ nehmen an den Sitzungen teil. Die Begleitgruppe trifft sich zu 2-3 Sitzungen pro Jahr.

1.4 Jahresversammlung

Einmal jährlich findet eine Sitzung der VertreterInnen aller Institutionen statt. An dieser Sitzung wird über aktuelle Fragen zu EQUALS informiert und diskutiert und die Wahl der Begleitgruppe findet statt. Jede Vertrags-Institution (egal wie viele Plätze sie hat oder aus wie vielen Institutionseinheiten sie besteht) verfügt über eine Stimme. Grundlegende Entscheidungen, welche den Ablauf der Untersuchung, die Ausgestaltung des Computerprogramms, die Ausgestaltung der institutionsbezogenen Berichte und die Verabschiedung von fachpolitischen Stellungnahmen betreffen, werden in Form einer Vernehmlassung an die Ansprechpartner und ihre Vertreter in den Institutionen versendet.

2. Dienstleistungen und Verpflichtungen der Vertragspartner

2.1 Integras

  • Verwaltung der Finanzen (die Entlastung erfolgt im Rahmen der Rechnungsprüfung von Integras an der Generalversammlung)
  • Erstellen von fachpolitischen Stellungnahmen
  • Teilnahme an den Sitzungen der Begleitgruppe
  • Koordination der Öffentlichkeitsarbeit
  • Vor- und Nachbereitung der Treffen der Begleitgruppe
  • Organisation regelmässiger Tagungen mit Präsentation der Ergebnisse in Kooperation mit der UPKKJ

2.2 UPKKJ

  • Bereitstellung des Computerprogramms (Software)
  • Schulung und Unterstützung für die Anwendung des Computerprogramms und der psychometrischen Instrumente
  • Erstellung von jährlichen Qualitätssicherungsberichten an die Institutionen
  • Support bei technischen Schwierigkeiten mit dem Computerprogramms
  • Pflege und Verwaltung des Datensatzes
  • Teilnahme an den Sitzungen der Begleitgruppe
  • Auswertungen und Aufbereitung der Daten für fachpolitische Stellungnahmen von Integras
  • Weiterentwicklung des Computerprogramms
  • Organisation regelmässiger Tagungen mit Präsentation der Ergebnisse
  • Zusatzleistungen können separat vereinbart werden.

2.3 Begleitgruppe

  • vertritt die Institutionen und formuliert Aufträge an Integras und die UPKKJ
  • Beratung bezüglich der Weiterentwicklung des Computerprogramms
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Planung der Berichte zur Qualitätssicherung
  • Vorbereitung und Planung für wissenschaftliche Publikationen
  • Unterstützung von Bachelor-/Masterarbeiten aus dem Feld der Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Aufbau von Forschungskooperation
  • Unterstützung der Entwicklung der Homepage

2.4 Institutionen

Die teilnehmende Institution verpflichtet sich, die mit dem Arbeitsinstrument erhobenen Daten Integras und der UPKKJ zu wissenschaftlichen Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Wie viele Probanden die Institution einschliesst, ist ihnen überlassen. Um Auswertungen auf Institutionsebene vornehmen zu können, sollte jedoch ein relevanter Prozentanteil der Bewohner einbezogen werden. Empfohlene Testverfahren werden möglichst von allen beteiligten Institutionen durchgeführt, um in der Folge als Grundlage für fachpolitische Stellungnahmen dienen zu können.

Die Höhe der jährlichen Kosten für die Teilnahme ist abhängig von der Institutionsgrösse. Diese wird anhand der von einer Institution angebotenen Plätze festgelegt (Platzzahl gemäss der mit dem Kanton vereinbarten Plätze). Verfügt ein Träger über mehrere, von einander unabhängige sozial- oder sonderpädagogische Institutionen, kann er selbst entscheiden, ob er als Träger veranlagt werden möchte oder die Institutionen einzeln anmeldet. Lässt er sich als Träger veranlagen, reduzieren sich die relativen Kosten. Sowohl bei einer Veranlagung als Träger als auch im Falle einer Registrierung der Einzelinstitutionen orientieren sich die Beiträge an seiner Platzzahl. Der jeweilige Vertragspartner gilt als eigenständiges Mitglied. Die Auswertungen der Daten werden pro Vertrag vorgenommen. Die Beiträge werden an die Teuerungsindizes des Bundesamtes für Statistik gekoppelt und werden alle drei Jahre gegebenenfalls entsprechend erhöht.

2.5 Jährliche Kosten

Grundbetrag: bis 10 Plätze Fr. 1000.- ab 11 Plätzen Fr. 2000.-

Pro Platz Fr. 300.- (in Deutschland Fr. 185.-)

Der festgelegte Betrag wird von den teilnehmenden Institutionen nach Rechnungsstellung auf das Konto von Integras überwiesen. Verteilung der Beiträge nach folgendem Schlüssel: 10% an Integras und 90% an die UPKKJ.

Sollte es zur Neuaufnahme von Mitgliedern oder zum Ausscheiden von Mitgliedern kommen, wird die Begleitgruppe Vorschläge für die Absenkung oder Erhöhung der Beiträge der Jahresversammlung vorlegen. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Kostenstruktur abgewichen werden. Über schriftlich eingereichte Gesuche entscheidet die Begleitgruppe.

Die Mehrwertsteuer ist in den Beiträgen der Institutionen enthalten und wird entsprechend ausgewiesen.

2.6 Nutzung des Computerprogramms

Den Institutionen wird das Computerprogramm webbasiert zur Verfügung gestellt. Es ist nicht möglich, Hardware zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen PC's oder Notebooks müssen von den Institutionen gestellt werden. 

Das Computerprogramm darf ausschliesslich von Mitarbeitenden der teilnehmenden Institution verwendet werden.

Eine Weitergabe der Login-Angaben an andere Institutionen oder Privatpersonen ist untersagt, da dies eine Verletzung des Urheberrechts zur Folge hätte und entsprechende juristische Konsequenzen nach sich ziehen würde.

2.7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Sämtliche Daten und Informationen über Jugendliche und die teilnehmenden Institutionen unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche Daten werden mit Passwörtern geschützt und die Datenspeicherung erfolgt ausschliesslich in pseudonymisierter Form, so dass die Jugendlichen ausserhalb ihrer Institutionen nicht eindeutig identifiziert werden können.

Jegliche Kommunikation über Ergebnisse einzelner Institutionen muss von den Vertretern der betroffenen Institution autorisiert sein. Alle Informationen aus Begleitgruppe und Jahresversammlung, die Ergebnisse einzelner Institutionen oder fachpolitische Stellungnahmen betreffen, sind ebenfalls mit dem notwendigen Respekt und der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln und dürfen ohne Rücksprache mit den Institutionsvertretern nicht an Dritte weiter gegeben werden.

2.8 Berichte an die Institutionen

Jede Institution erhält jährlich einen Bericht über die sozialpädagogischen Verläufe der in die Untersuchung eingeschlossenen Jugendlichen. Die Ergebnisse beziehen sich auf die letzte Messung sowie die Ergebnisse beim Eintritt der teilnehmenden Heranwachsenden. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Erreichung der vereinbarten individuellen pädagogischen Ziele, die allgemeinen Kompetenzen sowie die wesentlichen psychometrischen Screening-Instrumente.

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