Alle Informationen zum Modellversuch zur Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen (MAZ.)
Abschlussbericht MAZ | Zusammenfassung der Ergebnisse
Hintergrund von EQUALS bildet der vom Bundesamt für Justiz finanziell unterstützte Modellversuch zur Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen (MAZ.).
Mit den Ergebnissen können in der Schweiz erstmals wissenschaftlich gesicherte Aussagen über die psychische Belastung und die Massnahmeverläufe von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen gemacht werden.
Der Modellversuch wurde gemeinsam von der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik der UPK Basel und der Universitätsklinik Ulm durchgeführt.
Die Synergien dieser wertvollen Kooperation werden der Weiterführung von EQUALS erhalten bleiben.
Ausgangslage
Zum 1.1.2007 wurde das Schweizer Jugendstrafrecht eingeführt bzw. reformiert. Von den Jugendhilfeeinrichtungen, die stationäre strafrechtliche Massnahmen anbieten, wird neu verlangt, zu Beginn einer Massnahme eine umfassende Abklärung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchzuführen (vgl. Art. 9, Art. 12-20 JStG) sowie den Verlauf der strafrechtlichen Massnahmen in regelmässigen Abständen zu dokumentieren und zu überprüfen (vgl. Art. 19 JStG).
Ziel des Modellversuches
Die Aufgabenstellung dieses Projektes ist es, Einrichtungen in der Deutschschweiz, die stationäre straf- und zivilrechtliche Massnahmen anbieten, bei der Umsetzung der Strafrechtsreform zu begleiten und Instrumente zu entwickeln, mit denen sich die gesetzlichen Vorgaben effizient und wissenschaftlich fundiert umsetzen lassen. Ziel der Untersuchung ist es, eine differenzierte Beschreibung des pädagogischen und psychiatrischen Bedarfs der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhalten sowie die Verläufe der Massnahmen mit einem standardisierten Zielerfassungsinstrument beurteilen zu können.
Rahmenbedingungen und Kooperationen
Der Modellversuch wird in einer Kooperation von drei Studienzentren realisiert. Um die Implementierung der Instrumente von der Evaluation zu trennen, erfolgt die gesamte Auswertung im Ulmer Studienzentrum "Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik Ulm", während die Durchführung der Untersuchungen und die Betreuung der teilnehmenden Einrichtungen durch die Studienzentren der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK Basel) und dem Institut für forensische Kinder- und Jugendpsychologie, -psychiatrie und -beratung Bern realisiert werden.Publikationen / Dokumentation
Informationspräsentation für teilnehmende Einrichtungen
Informationspräsentation für Bundesamt für Justiz der Schweiz
Instrumente und Vorgehensweise
Wir führen bei den teilnehmenden Einrichtungen zwei von unserer Arbeitsgruppe entwickelte bzw. adaptierte Instrumente ein. Zur Abklärung wird das BARO.ch (forensisches, halbstrukturiertes Interview für jugendliche Straftäter) eingesetzt. Zur Verlaufskontrolle wird eine adaptierte Version eines pädagogischen Zielerreichungsinstrumentes verwendet. Zudem werden verschiedene bewährte und validierte jugendpsychiatrische Testverfahren durchgeführt. Die Auswertung erfolgt als ein Prä-Post-Vergleich ohne Kontrollgruppe. Das Zeitintervall zwischen den Messzeitpunkten (t1 und t2) beträgt ein Jahr. Um auch die Langzeiteffekte der Massnahmen erheben zu können, wird eine Katamnesestudie vorbereitet. Das gesamte Studiendesign wurde der Ethikkommission beider Basel vorgelegt und auf Konformität mit Daten- bzw. Persönlichkeitsschutzbestimmungen kontrolliert und positiv votiert. 32 Institutionen konnten für eine Teilnahme gewonnen und über 300 Jugendliche und junge Erwachsene untersucht werden. Der erste Messzeitpunkt des Modellversuches wurde Ende Juli 2008 abgeschlossen.
Nutzen des Modellversuches für teilnehmende Einrichtungen
- Detaillierte Beschreibung der Problematiken sowie des pädagogischen und kinder- und jugendpsychiatrischen psychotherapeutischen Bedarfes der untersuchten Jugendlichen
- Sensibilisierung der MitarbeiterInnen für kinder- und jugendpsychiatrische Problemstellungen
- Entwicklung und Evaluation einer individuellen, standardisierten Zielerreichungsskala (auch für den jugendforensischen Bereich), mit der Möglichkeit einer Fokussierung der pädagogischen Arbeit auf individuell vereinbarte Ziele (Interventionscharakter).
- Aufbau einer längerfristigen Kooperation mit jugendforensischen und -psychiatrischen Diensten und Institutionen.
Erweiterung des Modellversuchs (2009-2011)
Aufgrund des guten Verlaufs und den ermutigenden ersten Ergebnissen von MAZ. hat das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Ausweitung auf die Romandie und das Tessin gefördert, so dass wir unsere Untersuchungen in den Jahren 2009 bis 2011 auf Institutionen in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz ausweiten werden. Für die Deutschschweiz hat uns das BJ eine Verlängerung um ein Jahr bewilligt. Dies ermöglicht uns, repräsentative Aussagen für die gesamte Schweiz treffen zu können. Die wesentlich grössere Stichprobe erlaubt es dann auch, Subgruppen zu bilden (Jugendliche mit schweren Delikte, Mädchen, etc.) und diese genauer zu untersuchen.
Viele der teilnehmenden Institutionen wünschen sich, dass MAZ. weitergeführt wird, da sie von den individuellen pädagogischen Zielvereinbarungen und den umfassenden Abklärungen in ihren Hilfeprozessen profitieren. Nach diesem zusätzlichen Jahr planen wir eine vom BJ unabhängige Struktur aufzubauen, um das Zielerreichungsinstrument und die Testverfahren den Institutionen weiter anbieten zu können.
Abschlusstagung
Präsentationen im Rahmen der Abschlusstagung zum Modellversuch zu Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen (MAZ.) vom 23.03.2012 in Bern.
Flyer der MAZ. Abschlusstagung 2012
MAZ. Kommentar vom Bundesamt für Justiz
MAZ. Implikation der Ergebnisse
MAZ. Veränderungsmessung und Zielerreichung
MAZ. Epidemiologische Ergebnisse
Abschlussbericht & Zusammenfassung
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Modellversuchs